Auktionsregeln zur Nutzung des KFZ-Auktionsportals
(www.kfz-auktionsportal.de)
Stand 11/2021
I. Allgemeine Hinweise
Stellt ein Anbieter auf dem Auktionsportal ein Fahrzeug zum Verkauf ein, gibt er dazu ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und die Dauer der Auktion, binnen der das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Jeder
Anbieter hat die Möglichkeit sein Angebot mit allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu verknüpfen. Diese sind dann Bestandteil seines Angebots.
II. Angebot
Der Anbieter zeichnet seine auf dem Auktionsportal
eingestellten Fahrzeuge ausschließlich mit Bruttopreisen (inkl. der jeweils
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer) aus.
Auktionsbeginn ist der folgende Tag, nach Einstellung
der Fahrzeugdaten.
III. Gebote
Der Bieter nimmt das Angebot und die Geltung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Anbieters durch Abgabe eines Gebots verbindlich an.
Sein Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Auktionsdauer ein
höheres Gebot abgibt.
IV. Maximalgebot
Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot
stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für das Fahrzeug zu
bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen.
Bieten weitere Bieter auf das Fahrzeug, so wird das aktuelle Gebot automatisch
schrittweise erhöht (Fahrzeugpreis von 1 EUR bis 999 EUR schrittweise Erhöhung um 50 EUR;
Fahrzeugpreis ab 1.000 EUR schrittweise Erhöhung um 100 EUR), sodass der
Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen
Bieter überboten wird. Wenn auf ein Fahrzeug, dessen Höchstgebot sich noch
unterhalb des Mindestverkaufspreises befindet, ein Maximalgebot abgeben wird,
das mindestens die Höhe des Mindestverkaufspreises hat, wird das Gebot
automatisch auf die Höhe des Mindestverkaufspreises angehoben.
V. Sofort-Kaufen-Option
Ein vorzeitiger Vertragsabschluss - unabhängig von der bisherigen Dauer der
Auktion - kommt in Höhe eines vom Anbieter gewählten Festpreises zu Stande, wenn
der Bieter ein Fahrzeug über die Sofort-Kaufen-Option erwirbt. Das Fahrzeug kann
solange über den Option 'Sofortkauf' erworben werden, bis die Höhe eines Gebotes
die Höhe des Mindestverkaufspreises erreicht hat. Nach Erreichung des
Mindestverkaufspreises erlischt die Funktion des Sofortkaufs. Der Anbieter
entscheidet bei Einstellung eines Fahrzeugs zur Versteigerung, ob er dazu die
Sofort-Kaufen-Option anbietet.
VI. Vertragsabschluss
Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Anbieter und Höchstbietenden - soweit der
Höchstbietende ein Gebot auf Höhe oder über dem Mindestverkaufspreis abgegeben
hat - ein Vertrag über den Erwerb des Fahrzeugs zustande. Liegt nach Ablauf der
Auktion die Höhe des Gebotes unterhalb des angesetzten Mindestverkaufpreises, so
ist zunächst kein Vertrag zustande gekommen. Der Anbieter behält sich in diesem
Fall das Recht vor, das für den Höchstbietenden in jedem Fall verbindliche Gebot
dennoch anzunehmen. Der Höchstbietende erhält hierzu innerhalb von drei Werktagen
nach Ablauf der Auktion eine entsprechende Mitteilung des Anbieters. Die
Mitteilung erfolgt per E-Mail, per Fax, telefonisch oder postalisch. In diesem
Fall kommt zwischen Anbieter und Höchstbietenden ein Vertrag über den Erwerb des
Fahrzeugs zustande.
VII. Manipulation durch Dritte und Eigengebote
Teilnehmer dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten
unter Verwendung eines weiteren Teilnehmerkontos oder durch die gezielte
Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter
untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Fahrzeuge abzugeben.