ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BIETER.


Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der Ingo Software GmbH, Manchinger Straße 80, 85053 Ingolstadt (nachfolgend: „Betreiberin“) gelten für die Bieternutzung des Online Handelsplatzes www.kfz-autionsportal.de (im Folgenden: „Auktionsportal“).

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1. Leistungsbeschreibung
2. Registrierung
3. Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
4. Sanktionen, Sperrung und Kündigung von Teilnehmern
5. Nutzungsgebühren
6. Nutzungsgrundsätze
7. Vertragsabwicklung
8. Auktion und Sofort-Kaufen-Option
9. Freistellung
10. Systemintegrität des Auktionsportals
11. Haftungsbeschränkung
12. Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
13. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
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1. Leistungsbeschreibung

Das Auktionsportal ist ein Online Handelsplatzes, auf dem ausschließlich zwischen gewerblichen Teilnehmern – dies sind Verkäufer (nachfolgend: „Anbieter“) und Käufer (nachfolgend: „Bieter“) - gebrauchte Fahrzeuge angeboten, vertrieben und erworben werden können. Deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen.

Die Betreiberin bietet selbst keine Fahrzeuge an, gibt weder Gebote ab noch nimmt sie solche entgegen. Die Betreiberin wird selbst nicht Vertragspartnerin der ausschließlich zwischen den Teilnehmern dieses Handelsplatzes geschlossenen Kaufverträge. Auch die Erfüllung der über das Auktionsportal geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Teilnehmern.

Die Betreiberin übernimmt keine Gewährleistung für die Identität, Seriosität, Leistungsbereitschaft und das Leistungsvermögen der Teilnehmer.

Auf dem Auktionsportal veröffentlichte Angebote und Inhalte von Teilnehmern werden grundsätzlich nicht von der Betreiberin auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.


2. Registrierung

Die Nutzung des Auktionsportals setzt die Registrierung als Teilnehmer voraus. Teilnehmer können nur gewerbliche Wiederverkäufer von Fahrzeugen - juristischen Personen und voll geschäftsfähige natürliche Personen, die ihre gewerbliche Tätigkeit gegenüber der Betreiberin nachweisen – sein.

Die Registrierung ist kostenlos. Sie erfolgt zunächst durch vollständiges und korrektes Ausfüllen der abgefragten Daten des Registrierungsformulars und der Zustimmung zu diesen AGB. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

Der Teilnehmer erhält nach Überprüfung der Daten und Eingang seines Gewerbenachweises (per Telefax: 0841-9640-170 oder per E-Mail: auktionator@kfz-auktionsportal.de) einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen er dann an Online-Auktionen teilnehmen kann. Ändern sich nach der Registrierung die angegebenen Daten, so ist der Teilnehmer selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Teilnehmerkonto (dort unter „Meine Daten“) umgehend zu korrigieren.

Mit der Registrierung kommt zwischen der Betreiberin und dem Teilnehmer ein Vertrag über die Nutzung des Auktionsportals (nachfolgend: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Die Ablehnung einer begehrten Registrierung bedarf keiner Angabe von Gründen.

Teilnehmer müssen ihr Passwort geheim halten und Ihren Zugang zum Auktionsportal sorgfältig sichern. Teilnehmer sind verpflichtet, die Betreiberin umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Teilnehmerkonto von Dritten missbraucht werden könnte.

Die Betreiberin wird das Passwort eines Teilnehmers nicht an Dritte weitergeben und einen Teilnehmer nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.

Teilnehmer haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Teilnehmerkontos vorgenommen werden. Die Haftung entfällt, wenn der Teilnehmer den Missbrauch seines Kontos mangels Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht zu vertreten hat.

Ein Teilnehmerkonto ist nicht übertragbar.


3. Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags

Der Anspruch von Teilnehmern auf Nutzung des Auktionsportals und seiner Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Die Betreiberin wird für Wartungsarbeiten ihre Leistungen zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. Die Betreiberin informiert in diesen Fällen die Teilnehmer durch konkrete System-News, die vorab auf der Startseite des Auktionsportals kommuniziert werden.

Die Betreiberin übernimmt - infolge vorübergehend gestörter Verfügbarkeit des Auktionsportals – keine Haftung für Schäden die Teilnehmern oder Dritten entstehen könnten, weil abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei der Betreiberin eingegangen sind. Die Teilnehmer erkennen insoweit an, dass die Gewährleistung einer unterbrechungs- und vollständig störungsfreien Verfügbarkeit des Auktionsportals von der Betreiberin nicht übernommen werden kann. Insbesondere plötzliche Ereignisse, die nicht im Machtbereich der Betreiberin stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.) können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Auktionsportals führen. Punkt 11. dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. In solchen Fällen behält sich die Betreiberin - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz - die Möglichkeit vor, Auktionen um 24 Stunden zu verlängern. Dazu werden die Teilnehmer dann explizit von der Betreiberin per E-Mail informiert.

Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten, das Sofort-Kaufen oder andere Funktionen behindert, werden - soweit technisch möglich - entsprechende Informationen als System-News veröffentlicht.


4. Sanktionen, Sperrung und Kündigung von Teilnehmern

Die Betreiberin kann jederzeit folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt oder wenn die Betreiberin ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Teilnehmer vor betrügerischen Aktivitäten:

* Löschen von Angeboten, Geboten oder sonstigen Inhalten
* Verwarnung von Teilnehmern
* Be-/Einschränkung der Nutzung des Auktionsportals
* Vorläufige Sperrung eines Teilnehmers
* Endgültige Sperrung eines Teilnehmers

Teilnehmer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine Mitteilung (per Telefax: 0841-9640-170 oder per E-Mail: auktionator@ingo-software.de) an die Betreiberin.

Die Betreiberin kann den Nutzungsvertrag jederzeit (per Telefax oder per E-Mail) mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf keiner Angabe von Gründen.


5. Nutzungsgebühren

Die Registrierung als Teilnehmer ist kostenlos. Die Betreiberin verlangt keine Gebühren für die Abgabe von Geboten oder für den Kauf von Fahrzeugen.


6. Nutzungsgrundsätze

Bei der Nutzung des Auktionsportals liegt es in der eigenen Verantwortung eines jeden Anbieters sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.


Anbieter müssen ihre Angebote in Wort und Bild richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Mängel, die den Wert des angebotenen Fahrzeugs mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung muss vollständig informiert werden. Angebote dürfen keine anderweitige Werbung als für das angebotene Fahrzeug enthalten, insbesondere nicht durch Links auf die Anbieter-Homepage, Angabe von Telefonnummern, etc.

Anbieter müssen in der Lage sein, die angebotenen Fahrzeuge dem Bieter unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.

Die Fahrzeugbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen sich ausschließlich auf das angebotene Fahrzeug beziehen.

Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, auf dem Auktionsportal einsehbare und von der Betreiberin gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigen, auf einem von Auktionsportal unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

Teilnehmer dürfen Adressen und Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung des Auktionsportals erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Teilnehmer hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt.


7. Vertragsabwicklung

Kommt es auf dem Auktionsportal zu einem Vertragsschluss zwischen einem Anbieter und einem Bieter, teilt die Betreiberin den Vertragspartnern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme und Vertragsabwicklung erforderlichen Daten mit.


8. Auktion und Sofort-Kaufen-Option

Stellt ein Anbieter auf dem Auktionsportal ein Fahrzeug zum Verkauf ein, gibt er dazu ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und die Dauer der Auktion binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit sein Angebot mit allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verknüpfen. Diese sind dann Bestandteil seines Angebots.

Der Anbieter zeichnet seine auf dem Auktionsportal eingestellten Fahrzeuge ausschließlich mit Bruttopreisen (inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer) aus.

Fahrzeuge müssen mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn auf das Auktionsportal eingestellt werden.

Der Bieter nimmt das Angebot und die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters durch Abgabe eines Gebots verbindlich an. Sein Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Auktionsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem - soweit der Höchstbietende ein Gebot auf Höhe oder über dem Mindestverkaufspreis abgegeben hat - ein Vertrag über den Erwerb des Fahrzeugs zustande.

Liegt nach Ablauf der Auktion die Höhe des Gebotes unterhalb des angesetzten Mindestverkaufpreises, so ist zunächst kein Vertrag zustande gekommen. Der Anbieter behält sich in diesem Fall das Recht vor, das für den Höchstbietenden in jedem Fall verbindliche Gebot dennoch anzunehmen. Der Höchstbietende erhält hierzu innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Auktion eine entsprechende Mitteilung des Anbieters. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail, per Fax, telefonisch oder postalisch. In diesem Fall kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Fahrzeugs zustande.

Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für das Fahrzeug zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Bieter auf das Fahrzeug, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht (Fahrzeugpreis bis 100 EUR schrittweise Erhöhung um 5 EUR; Fahrzeugpreis von 101 EUR bis 999 EUR schrittweise Erhöhung um 50 EUR; Fahrzeugpreis über 1.000 EUR schrittweise Erhöhung um 100 EUR), sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Bieter überboten wird. Wenn auf ein Fahrzeug, dessen Höchstgebot sich noch unterhalb des Mindestverkaufspreises befindet, ein Gebot abgeben wird, das mindestens die Höhe des Mindestverkaufspreises hat, wird das Gebot automatisch auf die Höhe des Mindestverkaufspreises angehoben.

Ein vorzeitiger Vertragsabschluss - unabhängig von der bisherigen Dauer der Auktion - kommt in Höhe eines vom Anbieter gewählten Festpreises zu Stande, wenn der Bieter ein Fahrzeug über die Sofort-Kaufen-Option erwirbt. Das Fahrzeug kann solange über den Option „Sofortkauf“ erworben werden, bis die Höhe eines Gebotes die Höhe des Mindestverkaufspreises erreicht hat. Nach Erreichung des Mindestverkaufspreises erlischt die Funktion des „Sofortkaufs“. Der Anbieter entscheidet bei Einstellung eines Fahrzeugs zur Versteigerung ob er dazu die Sofort-Kaufen-Option anbietet.

Teilnehmer dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Teilnehmerkontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Fahrzeuge abzugeben.


9. Freistellung

Jeder Teilnehmer stellt die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Teilnehmer oder Dritte gegen die Betreiberin wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von Teilnehmern eingestellten Angebote, Gebote oder Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung des Auktionsportals geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Betreiberin einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Teilnehmer nicht zu vertreten ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Betreiberin für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und einer Verteidigung erforderlich sind.


10. Systemintegrität des Auktionsportals

Teilnehmer haben alles zu unterlassen – z.B. Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung des Auktionsportals - was das Funktionieren der Website stören kann.

Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse ist nicht gestattet.

Die auf dem Auktionsportal abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.


11. Haftungsbeschränkung

Die Betreiberin haftet gegenüber Teilnehmern für Schäden - außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - nur, wenn und soweit sie, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Betreiberin für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der Betreiberin, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Eine Haftung gegenüber Teilnehmern für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der Betreiberin.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht gegenüber Teilnehmern im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Betreiberin und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.


12. Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Erklärungen, Änderungen und Ergänzungen die im Rahmen des mit der Betreiberin abzuschließenden Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen über das Registrierungsformular, per Telefax: 0841-9640-170 oder per E-Mail: auktionator@ingo-software.de erfolgen. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.

Die postalische Adresse sowie die E-Mail-Adresse eines Teilnehmers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten in dessen Teilnehmerkonto von diesem angegeben wurden.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist Ingolstadt.

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.


13. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

Die Betreiberin behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern per Telefax oder per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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Stand der AGB: 01.01.2022

Ingo Software GmbH, Manchinger Straße 80, 85053 Ingolstadt
Geschäftsführer: Walter Hofmann